Unsere telefonische Rechtsberatung hat eine (primäre) Erledigungsquote von ca. 95 Prozent. Was aber geschieht mit den Fällen, die nicht in der Telefonberatung erledigt werden können – etwa, weil der Versicherungsnehmer bereits selbst erfolglos versucht hat, seine überhöhte Stromrechnung beim Energieversorger zu reklamieren?
Der Telefonanwalt kann den Fall natürlich an die RSV zurückstellen, die dann selbst die weitere Steuerung übernimmt.
Alternativ können Sie unseren 2nd Level beauftragen. Der Anwalt stellt den Versicherungsnehmer in diesem Fall an unser 2nd Level Team in Nürnberg zurück. Wir melden uns als „Servicepartner der RSV“ und unsere geschulten Mitarbeiter klären gemeinsam mit dem Kunden, welches weitere Vorgehen der Anrufer wünscht und was im konkreten Fall sinnvoll ist:
- Eine Shuttle Mediation?
- Eine zentrale Mandatsbearbeitung?
- Eine Schlichtung?
- Ein Vertrags-Check?
- Oder doch die Empfehlung eines Netzwerkanwalts?
Sofern uns das Deckungsergebnis in diesem Moment noch nicht bekannt ist, klären wir dies „in Echtzeit“ mit der RSV ab und veranlassen im positiven Fall einen zeitnahen Rückruf des Versicherungsnehmers durch einen Anwalt oder Mediator.
Wir bieten den 2nd Level Service von Montag bis Freitag 8:00 – 18:00 Uhr an. Unsere Erreichbarkeit liegt bei über 99 Prozent. Die Steuerungsquote unseres 2nd Levels in außergerichtliche Lösungsmodelle liegt bei ca. 50 Prozent.
Ihre Ansprechpartner
Johannes Goth – Vorstand DAHAG Rechtsservices AG
Sie möchten mehr Details? Sprechen Sie uns einfach an!
Schreiben Sie an goth@dahag.de
Maike Zimmermann – Abteilungsleitung Anwalts- und Fallbetreuung
Sie möchten mehr Details? Sprechen Sie uns einfach an!
Schreiben Sie an maike.zimmermann@dahag.de