Ihre Kunden haben die Möglichkeit, mithilfe eines intuitiv zu bedienenden Online-Assistenten schnell und einfach eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen. Mit dieser können Eltern regeln, wer sich nach ihrem Tod oder für den Fall, dass sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, um ihre Kinder kümmern und diese rechtlich vertreten soll. Das Ergebnis wird im Anschluss ausgedruckt und von Hand unterschreiben.


Ihre Ansprechpartner

Johannes Goth – Vorstand DAHAG Rechtsservices AG
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Schreiben Sie an goth@dahag.de

Maike Zimmermann – Abteilungsleitung Anwalts- und Fallbetreuung
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Schreiben Sie an maike.zimmermann@dahag.de