Die BaFin stellt mit Stand November 2018 eine Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter zur Verfügung:

Merkblatt: Orientierungshilfe zur Auslagerung an Cloud-Anbieter


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Dr. Jannis Konstas – Justiziar der Deutschen Anwaltshotline AG
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Auch Rechtsschutzversicherer zählen zum Adressatenkreis des Papiers, in dem dargelegt wird, wie eine Auslagerung an Cloud-Anbieter einzuschätzen ist.

Neue Anforderungen werden laut BaFin in dem Dokument nicht formuliert. Die Aufsicht skizziert darin vielmehr ihre derzeitige aufsichtsrechtliche Praxis in derartigen Cloud-Auslagerungsfällen. Es ist nach unserer Ansicht aber nicht auszuschließen, dass die BaFin es in Zukunft nicht bei einem „Merkblatt“ belassen wird.

Neben Begriffserläuterungen, strategischen Überlegungen und Ausführungen zur Wesentlichkeitsbewertung geht das Dokument stark auf die Vertragsgestaltung mit Cloud-Anbietern ein.

Für die RSV ist das Thema u. a. bei der Zusammenarbeit mit Rechtsdienstleistern und Servicepartnern von Bedeutung, sofern der Datenaustausch über Cloud-Lösungen erfolgt.

Die Deutsche Anwaltshotline AG nutzt bei der operativen Zusammenarbeit mit ihren Rechtsschutz-Partnern keine externen Clouds, sondern setzt ausschließlich eigene Server ein, die ihren Standort in Deutschland haben.

Kategorien: Rechtsschutz